Testament, Erbschaft und rechtliche Grundlagen
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Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Zunächst erben Kinder und Ehepartner. Der Ehepartner erhält mindestens 1/4, bei Zugewinngemeinschaft 1/2. Sind keine Kinder vorhanden, erben Eltern und Geschwister. Entferntere Verwandte erben nur, wenn nähere fehlen.
Ein Erbschein ist nicht immer notwendig. Banken akzeptieren oft auch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag. Für Grundbuchänderungen ist meist ein Erbschein oder ein notarielles Testament erforderlich. Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt.
Ja, Sie können eine Erbschaft innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim Nachlassgericht ausschlagen. Dies ist sinnvoll, wenn die Schulden den Nachlass übersteigen. Die Ausschlagung gilt auch für Ihre Kinder – achten Sie auf die Frist!